(Frage 175) Einleitung: Ein Herr schickte mir zusammen mit seinem Brief einen Artikel eines Maulvī (Gelehrten), mit der Bitte um Stellungnahme. Dazu wurde hier eine Untersuchung niedergeschrieben. Im Folgenden werden beide Texte wiedergegeben:
Artikel: Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf eine sehr notwendige Korrektur im Zusammenhang mit dem Fasten im Ramaḍān lenken, da Sie, soweit ich mich erinnere, bisher auf diesen wichtigen Punkt nicht hingewiesen haben.
Es ist unbestritten, dass das eigentliche Ziel des Fastens im Ramaḍān darin liegt, die tierische Triebkraft (quwwat bahīmiyya) zu schwächen und die engelgleiche Kraft (quwwat malakiyya) zur Vorherrschaft zu bringen. Deshalb hat der Gesetzgeber (shāriʿ) den Menschen für einige Tage von jenen Reizen und Stimuli abgehalten, die die tierische Triebkraft erregen – also vom Essen und Trinken sowie vom geschlechtlichen Genuss mit der Frau. Wenn man diese drei Dinge unterlässt, ist die materielle Seite des Fastens erfüllt. Darum haben die Kenner der Geheimnisse der Religion (ʿilm asrār ad-dīn) als Bedingung für die Vollendung des Fastens hervorgehoben, dass man die Nahrung soweit wie möglich einschränken soll.